Feuerwerkskategorien in der Pyrotechnik
Feuerwerksartikel unterliegen strengen Kontrollen um ein größtmögliches Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Die Artikel werden geprüft und danach in verschieden Kategorien unterteilt. Dabei sind nicht alle Artikel frei verkäuflich:
Manche unterliegen zeitlichen Begrenzung oder sind aufgrund des erhöhten Gefährdungspotentials nur fachkundigen Personen mit entsprechender Ausbildung vorbehalten.
Feuerwerk Kategorie 0 / KAT 0 - Keine Klassifizierung
Artikel mit dieser Kennzeichnung unterliegen keinerlei pyrotechnischen Vorschriften und sind somit als gefahrlos einzustufen.
Feuerwerk Kategorie F1 / KAT F1
Feuerwerk der Kategorie F1 darf ganzjährig von Personen ab 12 Jahren erworben und verwendet werden. Der Onlineshop und der Versand der Produkte setzt aber ein Alter von mindestens 18 Jahren voraus.
Feuerwerk Kategorie F2 / KAT F2
Die Abgabe von Artikeln der Kategorie F2 ist an Personen ab einem Alter von 18 Jahren unter folgenden Umständen gestattet:
Die Artikel dürfen für nicht Gewerbe- & Scheininhaber nur vom 29. – 31. Dezember abgeholt/versendet/übergeben werden
Der Verkauf und die Verwendung außerhalb dieses Zeitraums (zum Beispiel für Hochzeiten oder Geburtstage) sind nur gegen Vorlage einer Erlaubnis der zuständigen Ordnungsbehörde möglich. Dafür muss dort ein Freistellungsantrag vom Verwendungsverbot nach §24 Abs. 1 der 1. SprengV gestellt werden. Wenn es dafür bei Ihrer zuständigen Gemeinde kein festgelegtes Formular gibt, erhalten Sie hier einen formlosen Vordruck. Sie haben einen Gewerbeschein bzw Erlaubnisschein (bitte uns zumailen)
Feuerwerk Kategorie F3 / KAT F3
Artikel der Kategorie F3 dürfen in Deutschland nur an Inhaber einer Erlaubnis nach §27 oder §7, sowie Personen mit Befähigungsschein nach §20 SprengG abgegeben werden. Die Verwendung muss vorher bei der zuständigen Ordnungsbehörde schriftlich angezeigt werden. Ein Versand von F3 Artikeln ist wie bei anderen Artikeln dasselbe und richtet sich nach der Gefahrengutklasse (1.4G etc.)
Feuerwerk Kategorie F4 / KAT F4
Artikel der Kategorie 4 Stellen eine große Gefahr dar. Deshalb ist die Abgabe nur an Personen mit einer Erlaubnis nach §27 oder §7, sowie Personen mit Befähigungsschein nach §20 SprengG gestattet. Die Verwendung muss vorher bei der zuständigen Ordnungsbehörde schriftlich angezeigt werden.
Feuerwerk Kategorie T1 / KAT T1
Artikel der Kategorie T1 sind speziell für die Verwendung im Nahbereich, beispielsweise auf Bühnen bestimmt. Die Abgabe und Verwendung ist ganzjährig an Personen über 18 Jahren gestattet.
Feuerwerk Kategorie T2 / KAT T2
Artikel der Kategorie T2 sind für die Verwendung auf Bühnen konzipiert. Die Abgabe ist ganzjährig nur an Personen mit Fachkundenachweis möglich. Das Mindestalter für den Erwerb und die Verwendung ist 21 Jahre
Feuerwerk Kategorie S1 / KAT S1
Artikel der Kategorie S1 sind pyrotechnische Sätze. Die Artikel dürfen ganzjährig an Personen über 18 Jahren abgegeben werden.
Feuerwerk Kategorie S2 / KAT S2
Artikel der Kategorie S2 sind pyrotechnische Sätze die eine große Gefahr darstellen. Daher ist der Verkauf ganzjährig nur an Personen mit Fachkundenachweis ab einem Alter von 21 Jahren möglich.
Feuerwerk Kategorie P1 / KAT P1
In dieser Kategorie sind Artikel eingeordnet, die keiner der anderen Kategorien unterliegen. Dies sind in der Regel zum Beispiel Anzündmittel. Die Abgabe ist ganzjährig an Personen über 18 Jahren möglich
Feuerwerk Kategorie P2 / KAT P2
In der Kategorie P2 sind Artikel eingeordnet, die nicht als Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Artikel zur Verwendung auf Bühnen gelten und eine große Gefahr darstellen. Der Kauf und die Verwendung sind Personen mit Fachkundenachweis ganzjährig vorbehalten.
Durch Klicken auf „Alle akzeptieren“ gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: YouTube, Vimeo, ReCaptcha, PayPal Express Checkout und Ratenzahlung. Sie können die Einstellung jederzeit ändern (Fingerabdruck-Icon links unten). Weitere Details finden Sie unter Konfigurieren und in unserer Datenschutzerklärung.
Einstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät im „Local Storage“ gespeichert und sind beim nächsten Besuch unseres Onlineshops wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit ändern (Fingerabdruck-Icon links unten).
Informationen zur Cookie-Funktionsdauer sowie Details zu technisch notwendigen Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Um Inhalte von YouTube auf dieser Seite zu entsperren, ist Ihre Zustimmung zur Datenweitergabe und Speicherung von Drittanbieter-Cookies des Anbieters YouTube (Google) erforderlich. Dies erlaubt uns, unser Angebot sowie das Nutzererlebnis für Sie zu verbessern und interessanter auszugestalten. Ohne Ihre Zustimmung findet keine Datenweitergabe an YouTube statt, jedoch können die Funktionen von YouTube dann auch nicht auf dieser Seite verwendet werden.
Um Inhalte von Vimeo auf dieser Seite zu entsperren, ist Ihre Zustimmung zur Datenweitergabe und Speicherung von Drittanbieter-Cookies des Anbieters Vimeo erforderlich. Dies erlaubt uns, unser Angebot sowie das Nutzererlebnis für Sie zu verbessern und interessanter auszugestalten. Ohne Ihre Zustimmung findet keine Datenweitergabe an Vimeo statt, jedoch können die Funktionen von Vimeo dann auch nicht auf dieser Seite verwendet werden.
Um Formulare auf dieser Seite absenden zu können, ist Ihre Zustimmung zur Datenweitergabe und Speicherung von Drittanbieter-Cookies des Anbieters Google erforderlich. Durch Ihre Zustimmung wird reCAPTCHA, ein Dienst von Google zur Vermeidung von Formular-SPAM, eingebettet. Dieser Dienst erlaubt uns die sichere Bereitstellung von Online-Formularen für unsere Kunden und schließt gleichzeitig SPAM-Bots aus, welche ansonsten unsere Services beeinträchtigen könnten. Sie werden nach Ihrer Zustimmung unter Umständen dazu aufgefordert, eine Sicherheitsabfrage zu beantworten, um das Formular absenden zu können. Stimmen Sie nicht zu, ist eine Nutzung dieses Formulars leider nicht möglich. Nehmen Sie bitte über einen alternativen Weg zu uns Kontakt auf.
Um Angebote zu erweiterten Zahlungsmöglichkeiten, insbesondere den Express-Checkout und die Zahlung in Raten, zu entsperren, benötigen wir Ihre Zustimmung zur Datenweitergabe und Speicherung von Drittanbieter-Cookies des Zahlungsanbieters PayPal. Dies erlaubt uns, Ihnen auch den Express-Checkout und die Ratenzahlung anzubieten. Ohne Ihre Zustimmung erfolgt nur die technisch notwendige Datenweitergabe an PayPal, jedoch können Sie die erweiterten Angebote zum Express-Checkout oder zur Ratenzahlung dann nicht auf dieser Seite verwenden.
Nutzung des Express Checkout und Anzeige von Angeboten zur Ratenzahlung für einzelne Artikel oder Ihren kompletten Einkauf.
Verarbeitende Firma:PayPal
Nutzungsbedingungen: LinkSie möchten diesen Inhalt sehen? Aktivieren Sie den gewünschten Inhalt einmalig oder legen Sie eine dauerhafte Freigabe fest. Bei Zustimmung werden Daten beim genannten Drittanbieter abgerufen. Dabei werden unter Umständen Drittanbieter-Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert. Sie können diese Einstellungen jederzeit ändern (Fingerabdruck-Icon links unten). Weitere Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.